MPV GmbH - Landshuter Straße. 19 - 93047 Regensburg - Tel (0941) 56 95 94 70 - kostenlose Hotline (0800) 999 666 8 - Mail: post@etg.cc
Hinweise für Patienten des Einbestellverfahrens
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
im nachfolgenden Text haben wir einige Hinweise zum Einbestellverfahren des Drogen- Alkoholkontrollprogramms für Sie zusammengestellt. Bitte betrachten Sie die folgenden Hinweise und Regelungen nicht als Schikane, sondern als nützliche Hilfe Ihres Labores zur zweifelsfreien und lückenlosen Dokumentation Ihrer Dogen- Alkoholabstinenz.
Für einen reibungslosen Ablauf und somit der lückenlosen Dokumentation teilen Sie uns bitte Ihre Telefonnummer und Zeiten, in denen Sie nicht zu erreichen sind, mit. Da die uns gemeldeten Abwesenheitszeiträume der anfordernden Stelle mitgeteilt werden, dokumentieren Sie diese Zeiträume bitte entsprechend. Wenn Termine wegen Krankheit nicht wahrgenommen werden können, belegen Sie dies vorausschauend bitte durch ein Attest. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen reichen oftmals nicht aus.
Bei jeder Urinabgabe werden wir Sie bitten, sich mit einem Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass) auszuweisen, damit wir Ihre Identität prüfen können. Wenn Sie sich nicht ausweisen können, wird das Drogen- Alkoholscreening nicht durchgeführt werden. Bitte benutzen Sie deshalb Ausweise, mit denen eine Identifizierung eindeutig möglich ist.
Sofern Sie Medikamente einnehmen müssen, lassen Sie sich dies bitte von Ihrem Arzt bescheinigen, da einige Medikamente zu POSITIVEN Screeningergebnissen führen können.
Meiden Sie Cannabiskonsumenten und Hanfprodukte, da auch deren Genuss bzw. Passivrauchen zu POSITIVEN Cannabisbefunden führt.Verzichten Sie während des Kontrollzeitraumes auch auf den Verzehr von Mohnprodukten, da dies zu POSITIVEN Opiatbefunden führen kann (bei Drogenscreening).
Nehmen Sie kein Haarwasser mit Alkohol (bei Alkoholhaaranalyse).
Achten Sie ferner darauf, vor der Urinabgabe nicht übermäßige Trinkmengen zu sich zu nehmen, da dadurch der Urin soweit „verdünnt" werden könnte, dass der Eindruck einer Manipulation entsteht und das Drogen- Alkoholscreening wiederholt werden muss.
Zum Schluss noch ein Hinweis zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Das Entbinden von der ärztlichen Schweigepflicht gilt nur gegenüber der Firma oder der Institution, die Sie uns angegeben haben. Ohne Ihr Einverständnis dürfen wir nur Ihnen den Befund aushändigen oder Auskünfte erteilen. Da der Befund aber nicht direkt an Sie gehen soll, müssen Sie uns von der Schweigepflicht entbinden. Selbstverständlich gilt diese ausschließlich für die von Ihnen festgelegte Institution. Andere Stellen oder Behörden erhalten von uns keine Auskünfte oder Befunde. Bei einem positiven Befund kann der Abstinenzcheck erneut angefangen werden, daher muss die Abstinenzlücke zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € wieder entsprechend aufgezahlt werden.