Eine MPU ohne Abstinenznachweis ist grundsätzlich möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Erfolgsaussichten hängen stark von Ihrem individuellen Fall und der Art des Verstoßes ab.
Bei Alkoholdelikten
Bei Alkoholdelikten gibt es zwei grundlegende Wege, die MPU zu bestehen:
- Vollständige Abstinenz (klassischer Weg mit Abstinenznachweis über 6-12 Monate)
- Kontrolliertes Trinken (Alternative zur vollständigen Abstinenz unter bestimmten Bedingungen)
Sie können eine MPU ohne Abstinenznachweis insbesondere dann bestehen, wenn folgende Faktoren auf Sie zutreffen:
- Erstmalige Auffälligkeit mit einem Blutalkoholwert unter 1,6 Promille
- Keine Anzeichen für eine Alkoholabhängigkeit
- Nachweislich verändertes Trinkverhalten (kontrolliertes Trinken)
- Glaubhafte Trennung von Alkoholkonsum und Fahren
Experten-Tipp: Die Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) prüft jeden Fall individuell. Eine professionelle Vorbereitung erhöht Ihre Chancen erheblich.
Bei Drogendelikten
Bei Drogendelikten sind die Anforderungen in der Regel strenger. Hier wird meist ein vollständiger Abstinenznachweis gefordert. Eine wichtige Ausnahme bildet Cannabis: Die MPU ohne Abstinenznachweis bei Cannabis kann unter diesen Bedingungen möglich sein:
- Bei einmaligem oder gelegentlichem Cannabiskonsum (Hypothese D4)
- Wenn eine klare Trennung zwischen Konsum und Fahren nachgewiesen werden kann
- Wenn keine Abhängigkeit oder regelmäßiger Konsum vorliegt
Eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Verkehrspsychologie (2024) zeigt, dass etwa 18% der MPU-Teilnehmer den Weg des kontrollierten Konsums erfolgreich beschreiten.